nächste Demos:
jeden Freitag 6 Uhr bis 8 Uhr morgens vor den Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit, Rochusstraße 1, Bonn
jeden Samstag 6 Uhr bis 9 Uhr morgens vor dem Uni-Klinikum auf dem Venusberg, Bonn
jeden Samstag 11 Uhr bis 13 Uhr auf dem Münsterplatz, Bonn

Thema: www.corona-demo.de
Gesundheit vom Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sichern,
statt Grundrechte zu beschränken,
Bessere Infektionsdiagnose statt nur auf Impfstoff zu setzten,
Freie, unabhängige Coronaforschung statt private Monopole,
Kitas öffenen!

Interessensbekundung per E-Mail vorab erwünscht. Keine Werbung für Parteien. Maximal 20 Teilnehmer (bzw. 30 Münsterplatz) Mindestabstand 1,5m - Plakate sind mit mir abzustimmen, Rauchverbot im Rahmen der Demo. Anfragen und Rückfragen gerne per E-Mail. Aktuelles jeweils hier auf der Webseite.

organisierte Demos, Rückblick> Samstag, 09.05.2020 7-9 Uhr vor dem Haupteingang Universitätsklinikum Bonn
Ich war von 5:30 bis 10 Uhr vor Ort und erfuhr, dass Mitarbeiter privat Masken für den Dienst kaufen. Deshalb nahm ich Kontakt mit der Polizei Bonn auf und meldete für die Bonner Innenstadt spontan eine Demonstration analog zu den bestehenden Genehmigungen an. Vor Ort auf dem Münsterplatz erhielt ich die Genehmigung. Ich baute mit Hilfe von Teilnehmern einen Kreis mit Böcken und Flatterband auf und von ca 15:15 Uhr bis 17:15 Uhr nahmen bis zu 12 Menschen an der Demonstration teil.
Thema: www.corona-demo.de Warum müssen Miterarbeiter im Klinikum privat Masken kaufen um im Dienst sich und die Patienten zu schützen?
Land NRW missachtet Arbeits und Patientenschutz!


Pressemitteilung zur Spontandemonstration 09.05.2020 Münsterplatz, Bonn (PDF)

Das VG Köln hat am 07.05.2020 meinen Eilantrag gegen die Auflage der Stadt Bonn, dass Teilnehmer Ihren Namen, Anschrift und Telefonnumer bei mir hinterlegen müssen, stattgegeben (7 L 814/20 VG Köln) Kopie des Urteils werde ich hier veröffentlichen. Entscheidung 7L814-20 VG Köln Demo Veranstalter müssen nicht Namen, Adresse und Telefonnumer der Teilnehmer erfassen (PDF) Entscheidung-7L814-20-VG-Koeln-vom-07-05-2020.pdf
Meldung des Deutschlandfunks (07.05.2020 23 Uhr)
Beitrag des WDRs zum Urteil (08.05.2020)


Bereits organisierte, genehmigte Demonstrationen:

Vor den Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit, Rochusstraße 1, Bonn
24. April 2020 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr 9 Uhr morgens (begrenzt auf max. 2 Peronen)
30. April 2020 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr morgens (begrenzt auf max. 20 Peronen)
08. Mai 2020 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr morgens (begrenzt auf max. 20 Personen)

Thema:
www.corona-demo.de
Kitas öffenen> Vor dem Uni-Klinikum auf dem Venusberg, Bonn
25. April 2020 5:30 Uhr bis 13:00 Uhr morgens (begrenzt auf max. 2 Peronen)
1. Mai 2020 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr morgens (begrenzt auf max. 20 Personen) 9. Mai 2020 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr morgens (begrenzt auf max. 20 Personen)
Münsterplatz, Bonn
9. Mai 2020 ca 15:15 Uhr bis 17:15 Uhr (begrenzt auf max. 20 Personen)
Erklärung: Die Demo und meine Initiative ist überparteilich, Als Veranstalter werde ich darauf achten, das dass Thema bei der Initiative bleibt, Plakattexte bitte vorher per E-Mail absprechen. Ich plane eine E-Mailliste. Plakate sind erlaubt. Ich habe ein 3m x 0,7m Banner, mit dem ich bereits am 24.04.2020 vor dem Ministerium demonstrierte. Veranstalter: Robert Michel, Ahrweg 51, 53347 Alfter


Eine Leitlinie aus China zum Umgang mit der Covid-19-Epidemie empfieht den die Messung des CrP-Spiegels im Blut bei den Patienten und führt an, dass bei den meisten Patienten dieser Spiegel erhöht ist. Diese Leitline wurde von dem Verband der Spezialkliniken für Augenlaser und refraktive Chirugie e.V. (VSDAR) ins Deutsche übersetzt, siehe:www.vsdar.de/corona/
(hier als PDF vom VSDAR)
CrP ist ein wichtiger und häufig genutzter Biomarker für Enzündungen, der eine sehr geringe Spezifität besitzt. Daher steht sein Wert häufig am Beginn von Diagnosen.

CrP-Schnelltests sind ohne Geräte dezentral konstengünstig (2,25 Euro je Test) verfügbar. Ein Hersteller in NRW erklärte, recht kurzfristig die Produktion dieses Testes steigern zu können.

Der spät erkante Ausbruch von SARS-CoV-2 auf der Onkologischen Station in Hamburg mit je 20 infizierten Patienten und 20 Mitarbeitern zeigt, dass alleine die Anwendung von SARS-CoV-2 Tests nicht aussreichend sind, frühzeitig Infektionsketten in Einrichtungen zu stoppen.
Aus Spanien gibt es die Berichte, dass Krankenhäuser zu Schwerpunkten der Übertragungen zählen. Die vielen Todesfälle (über 100) von medizinischen Personal zeigen, dass diese nicht nur Überträger sein können, sondern selbst gefährdet sind.

Daher erscheint es sinnvoll, mit Landesmitteln den Systematischen CrP-Test vor Dienstbeginn in Einrichtungen der medizinischen Versorgung sowie Pflege zu finanzieren und vorzugeben. Hierzu habe ich einen Antrag bei der Landesregierung gestellt, der jedoch entgegen des VwVfG ohne Aktenzeichen und Einräumung auf Beteiligung, lediglich als Eingabe bearbeitet wurde. Ein konstruktiver Dialog und eine Zielorientierte Projektplanung ist aber wichtig um möglichst viele Potentiale gegen die Covid-19-Epidemie genutzt werden.

Unabhängig von SARS-CoV-2 ist es sinnvoll, wenn man die Übertragung von Krankheiten durchs Personal dadurch reduziert, dass bei Auffälligkeiten des Entzündungsmarker CrP erst der Kontakt mit Patienten unterbleibt, bis dass genauer die Ursach diagnostiziert ist. Ein mögliches Gegenargument, dass aber der Mitarbeiter im Dienstplan gebraucht wird darf keins sein, da erstens der Schutz des Patienten im Vordergrund zu stehen hat und zweitens der Fall in Hamburg zeigt, dass es weitläufige Infektionsketten geben kann. Wenn man frühzeitig Infekte bei einzelnen Mitarbeiter entdeckt, kann man diese von den Patienten und Kollegen fern halten und muss nicht als Kapitulation vor einen drohenden Personalmangel, wie in Aachen, bei zahlreich infizirten Mitarbeitern, nicht die Kriterien aufweichen.

Die Sorge von Patienten, dass sie sich bei einer Unteruchung oder Behandlung anstecken könnten, führt dazu, dass viele jetzt nicht rechtzeitig zu einer Untersuchung gehen. Ein systematischer CrP Test könnte hier dazubeitragen, den Patienten die Sorge zu nehmen.
Für viele Grundrechtsbeschänkungen in NRW gibt es dagegen keine Begründung und keine objektive Begründbarkeit, wie z.B. das Sperren von Spielplätzen oder Schließen der KiTas. Auch ist ein Verharren mit der blinden Hoffnung auf einen Impfstoff schädlich. Die Landesregierung muss objektive Ziele und Bewertungskriteren für die Abwägungen Ihrer Maßnahmen nennen und hat mit dem InfSchG und der CoronaSchVO keinen Freibrief nach Gutsherrenart zu regieren.


Erklärung:
Ich bin Dipl.Bauingenieur (FH) und habe keine direkten oder indirekten wirtchaftlichen Verbindungen zum medizinischen oder pharmazeutischen Bereich. Der CrP-Test soll in den Einrichtungen unter professioneller Anwendung gefördert werden. Die verfügbaren Test sind nach meiner Kenntnis wegen notwendigen Laborkenntnisse und Vorsichtsmaßnahmen nicht für private Anwender. Hier sind ist die Gesundheitspolitik gefragt, die modernen Diagnosemethoden beim Hausartz für die Patienten als Regelleistung auch ohne SARS-CoV-2 verfügbar zu machen: Jemand mit einem aktuten Infekt sollte nicht zur Arbeit oder Karnevalssitzungen gehen, sondern zu Hause bleiben, andere schützen und seinem natürlichen Immunsystem Zeit und Ruhe lassen.